Sonnenaufgang bei Kunden
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29.9.2026 – Der OGH entschied: Der Heizkessel, der aus den beiden Einheiten Wärmetauscher und Brennraum besteht, ist eine angeschlossene Einrichtung im Sinn der Bedingungen der Leitungswasserversicherung. Es sei aber kein Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder der angeschlossenen Einrichtung selbst ausgetreten, der Schaden ereignete sich innerhalb des Heizkessels. Damit liegt kein Versicherungsfall vor. Und weil auch keine von außen verursachte Beschädigung erfolgte, ist der Versicherer leistungsfrei.
von Gudrun Beilschmidt
25.9.2026 – Bei der Abfertigung Neu wird es ab 2028 die Möglichkeit geben, eine Variante ohne Garantie und ohne vorzeitige Entnahmemöglichkeit zu wählen. Erworbene Anwartschaften sollen bei Pensionsantritt steuerfrei in eine Pensionskasse übertragen werden können. Das wurde am 23. September vom Nationalrat beschlossen. Vertreter aller drei Regierungsparteien lobten den Konsens auf Sozialpartnerebene, Pensionskassen und Versicherungsverband zeigen sich zufrieden.
von Gudrun Beilschmidt
7.9.2026 – Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Bei Vorliegen einer strengen Wiederherstellungsklausel muss nur die Wiederbeschaffung ausreichend sichergestellt sein; erfolge diese wie im vorliegenden Fall nach Fristablauf, bleibt der Anspruch bestehen. Die Klage des Versicherers auf Rückzahlung der Entschädigung wurde abgewiesen.
von Gudrun Beilschmidt
Versicherungen können nicht das Schadenereignis selbst verhindern. Aber sie können helfen, die finanziellen Folgen abzufedern.
Es gibt viele Risiken, die man abzusichern kann: